Umsetzungsfrist für PSD2 läuft bis Ende 2020

von Dominik Grollmann

18.10.2019 Online-Kreditkartenzahlungen müssen erst ab dem 1. Januar 2021 den strengen Sicherheitsanforderungen der PSD2 genügen, hat die BaFin nun mitgeteilt.

 (Bild: Pixabay/Michal Jarmoluk)
Bild: Pixabay/Michal Jarmoluk
Die Umsetzungsfrist der strengeren Sicherheitsbestimmungen für Kredikartenzahlungen nach der PSD2 wird noch bis Ende 2020 verlängert. Wie die Finanzaufsicht Bafin   mitteilt, wird es die Behörde Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen. Die Behörde werde "nicht beanstanden, wenn Payment-Dienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung ausführen".

Eigentlich gilt nach neuen EU-Regeln ("Payment Service Directive"/"PSD2") seit dem 14. September 2019 für Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet mit Kreditkarte die Pflicht zu einer starken Kundenauthentifizierung mittels 2-Faktor-Authentifizierung. Neben der der leicht auszuspähenden Kartennummer muss die Zahlung daher mit einem zweiten Faktor, beispielsweise einem Einmal-Passwort oder einem biometrischen Merkmal, freigegeben werden. Allerdings hatten einige Anbieter Schwierigkeiten mit der Umsetzung, weshalb im August ein zunächst zeitlich unbestimmter Aufschub gewährt wurde.

Details zur PSD2 und den Auswirkungen auf den Handel sowie den Paymentmarkt lesen Sie in dieser iBusiness-Analyse: Fünf Payment-Trends, die die PSD2 bringt  
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