Onlinehandel: Jede dritte Abmahnung wird mit Markenverletzung begründet
15.05.2023 Der Anteil von Markenrechtsverletzungen, die deutsche E-Retailer im vergangenen Jahr erhalten haben, ist nach der Abmahnstudie des Händlerbunds deutlich gestiegen.
Was die Kosten angeht, die eine Begleiterscheinung entsprechender Abmahnungen sind, so liegen diese laut Händlerbund in mehr als der Hälfte aller Fälle bei unter 1.000 Euro. 28 Prozent der Online-Händlerinnen und -Händler nehmen subjektiv ein höheres Risiko für Abmahnungen wahr als noch in der Vergangenheit. Zwei von drei Teilnehmenden empfinden das Abmahnrisiko als etwa gleichbleibend. Offensichtlich verwenden abmahnende Anwälte immer öfter dieselben Handelsunternehmen ins Visier: So ist die Zahl jener, die mehr als eine Abmahnung im Jahr erhalten haben, deutlich angewachsen: Berichteten die Befragten 2021 noch in 18 Prozent der Fälle von zwei, drei oder mehr Abmahnungen, sind es für 2022 bereits knapp jede Dritte (32 Prozent).
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