Statt Online-Strafsteuer: Immobilienbesitzer sollen Innenstädte retten

von Dominik Grollmann

04.08.2021 Der Chef der Drogeriemarktkette Rossmann forderte gerade eine "Strafsteuer" für den Onlinehandel - der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) wendet sich nun in einem scharfen Statement dagegen.

 (Bild: Tuur Tisseghem/Pexels)
Bild: Tuur Tisseghem/Pexels
Um "die Innenstädte vor der Verödung zu retten", fordert der geschäftsführende Gesellschafter der Drogeriemarktkette Rossmann   , Raoul Roßmann eine Zusatzbesteuerung von Onlinepaketen (iBusiness berichtete   ). Im Zeitungsinterview   begründete er dies mit der Geschwindigkeit des Strukturwandels, der stationäre Händler sonst überfordern würde.

Nun hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH   ) diese Forderungen scharf zurückgewiesen. In einem Statement verweist er darauf, dass vor allem die Immobilienbesitzer in den Innenstädte von ihren 1A-Lagen gut profitiert hätten und es daher nun in ihrer Verantwortung läge, die Lagen wieder attraktiv zu machen. " Die Eigentümer von zentralen 1A-Handelsimmobilien konnten in der Vergangenheit gut von Wertsteigerungen leben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, zuallererst die Eigentümer der Innenstädte nach ihrer Verantwortung und ihrem Beitrag zum städtischen Gemeinwesen zu fragen", sagt Martin Groß-Albenhausen , stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BEVH.

Den Onlinehandel zu belasten hält er dagegen für den falschen Weg. "Eine Sonderabgabe auf den Onlinehandel träfe die absolut Falschen: Zum einen jene stationären Händler, die in ihre digitale Zukunft investiert haben, um in der Pandemie zu überleben. Und zum anderen diejenigen, die frühzeitig und mit unternehmerischem Risiko in neue Handelsmodelle investiert haben. Sie sind es, die sich nun am Markt durchsetzen."
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