Nach Abmahnung: Wettbewerbszentrale verklagt Zalando
06.11.2015
Bei genügend Ware steht nun “mehr als 3 Artikel verfügbar” (Bild: Screenshot)
Mengenangaben im Online-Shop: Deshalb streitet die Zentrale mit Zalando
Im August hatte die Wettbewerbszentrale bei einem Test mehrere Kleidungsstücke im Online-Shop von Zalando gefunden, die jeweils mit dem Hinweis “3 Artikel verfügbar” gekennzeichnet waren. Tatsächlich aber konnten dann Tester nach eigenen Angaben mehr Produkte bestellen. Um das herauszufinden, mussten Tester beim Check-Out lediglich mehr als nur drei Stück des selben Artikels in den Warenkorb legen – obwohl zuvor auf der Artikelseite gestanden hatte, dass nur drei Stück verfügbar sein sollen. In der Mengenbeschreibung “3 Artikel verfügbar” sah die Wettbewerbszentrale daher eine Irreführung des Kunden. Denn Zalando habe damit einen künstlichen Kaufdruck erzeugt, damit Kunden im Online-Shop schneller zuschlagen. Den Zusatz “3 Artikel verfügbar” hatte Zalando dagegen nach eigenen Angaben verwendet, wenn laut Lagerbestand mehr als drei Artikel einer Farbe oder Form vorrätig waren. Damit wollte man den Kunden signalisieren, dass es vom Artikel in der gewünschten Ausführung genügend Stück gebe – und Kunden sich eben nicht mit dem Kauf beeilen müssten. Gegenüber neuhandeln.de hatte Zalando allerdings auch eingeräumt, dass man als Kunde die Mengenbezeichnung “3 Artikel verfügbar” falsch verstehen könnte. Deshalb verwendet man im Online-Shop die Mengenbezeichnung “3 Artikel verfügbar” heute nicht mehr. Sollten von einem Artikel in der gewünschten Form oder Größe nun noch mehr als drei Artikel auf Lager sein, so steht in der Produktbeschreibung inzwischen auch exakt “mehr als 3 Artikel verfügbar”.Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!