Die Markenrecherche - eine gute Investition für Markenanmelder
Gastbeitrag von gesponsert von Boden Rechtsanwälte
Gerade für Startup-Unternehmen bedeutet eine Markenanmeldung immer auch eine Investition. Je nach Anmeldestrategie und Ausrichtung ist Markenschutz auch außerhalb Deutschlands notwendig oder es wird neben dem Schutz der Wortmarke auch ein separater Schutz des Markenlogos als Bild- oder Wort-/Bildmarke erforderlich. Bevor es überhaupt an die Markenanmeldung geht, hat häufig bereits die Markenfindung und die Logogestaltung durch eine Agentur viel Geld gekostet.
Nehmen Markenanmelder zwecks Anmeldung ihrer Marke dann Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, hören sie regelmäßig den Rat, eine Verfügbarkeits- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Die Kosten für solche Recherchen variieren stark, je nach Anzahl der recherchierten Länder, Waren- und Dienstleistungsklassen sowie den Kosten des Rechercheanbieters. Auf jeden Fall sind die Kosten für eine Recherche solche, mit denen viele Anmelder nicht gerechnet haben. Aber ist eine solche Recherche überhaupt notwendig? Die kurze und knappe Antwort lautet: Ja. Dieses "ja" hat viele Gründe. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen die Gründe, die für eine Markenrecherche sprechen, vorgestellt werden.
So viele Neuanmeldungen pro Jahr
Nach der aktuellen Statistik des Deutschen Patent- und Markenamtes
(DPMA) wurden seit 2010 pro Jahr rund 50.000 Marken eingetragen. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 69.340 Marken zur Anmeldung eingereicht; 52.194 davon wurden auch eingetragen. Nicht mitberücksichtigt sind bei diesen Zahlen die Anzahl der sogenannten Internationalen Registrierungen über die World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf mit Schutzgesuch in Deutschland oder der EU sowie Unionsmarken, die gleich einer nationalen deutschen Marke ebenfalls Schutz in Deutschland genießen. Angesichts dieser Zahlen ist es leicht vorstellbar, dass viele Begriffe, Buchstabenkombinationen oder Wortspiele bereits markenrechtlich geschützt wurden und die Markenfindung zu einer der schwierigsten Aufgaben überhaupt geworden ist.
Den Anmeldeprozess verstehen
Wird eine Marke zur Eintragung angemeldet, werden von Seiten des DPMA lediglich die die formellen Eintragungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehören die Daten des Anmelders, das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse, die korrekte Klassifizierung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen nach der Nizzaer Klassifikation und die Zahlung der Amtsgebühr für die Anmeldung. Markeninhaber kann jede natürliche oder juristische Person sein sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Die absoluten Schutzhindernisse sind gesetzlich in § 8 des Markengesetzes geregelt. De Vorschriften bilden einen abgeschlossenen Ausschlusskatalog, in welchen Fällen Zeichen nicht zur Eintragung als Marke geeignet sind. Trifft eines der normierten Schutzhindernisse zu ist dies ein absolutes K.-o.-Kriterium für Ihr Markenvorhaben. Insofern kann ein Blick ins Gesetz bereits vor Anmeldung der Marke vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Eine Marke kann immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Die Nizzaer Klassifikation mit ihren 45 Waren- und Dienstleistungsklassen bildet ein Ordnungssystem, in dem verwandte Waren und Dienstleistungen gruppiert werden. Ohne Gebühr keine Prüfung und damit auch keine Eintragung. Das Amt beginnt die Prüfung der Markenanmeldung erst nach Einzahlung der Amtsgebühr
, deren Höhe sich wiederum nach der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen richtet.
Die Prüfung der formellen Eintragungsvoraussetzung ist allerdings nur die erste Hürde, die die Markenanmeldung zu nehmen hat. Bei der Marke handelt es sich um ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht. Das bedeutet, dass die Marke bei Vorliegen aller formellen Eintragungsvoraussetzungen eingetragen wird. Das DPMA prüft indes nicht, ob die neu angemeldete Marke möglicherweise mit älteren, eingetragenen Schutzrechten kollidiert und damit diese älteren Rechte verletzt. Diese Prüfung obliegt dem jeweiligen Inhaber eines eingetragenen Schutzrechts. Daher schließt sich an die Veröffentlichung jeder neu eingetragenen Marke eine dreimonatige Widerspruchsfrist an, in der Inhaber älterer Marken, die sich durch die Neueintragung in ihren Rechten verletzt fühlen, Widerspruch gegen die neue Marke einzulegen.
Absicherung durch Recherche
Nachdem Sie nun den Eintragungsprozess einer Marke kennengelernt haben, kommt hier das erste Argument für eine Markenrecherche ins Spiel. Auf gut Glück die erstbeste Idee für eine Marke zur Anmeldung zu bringen bedeutet nicht zu wissen, ob es bereits ältere identische oder ähnliche Marken im Register gibt, die der neuen Marke entgegengehalten werden könnten. Dieses Roulettespiel kann natürlich gut gehen, wenn Ihre Markenidee so kreativ ist, dass vor Ihnen noch niemand auf diese oder eine ähnliche Idee gekommen ist. Aber Sie haben richtig gehört, es genügt, dass es bereits ähnliche ältere Marken gibt und das neu gewonnene Markenrecht kann gleich wieder vernichtet werden. Zu der Frage, was ähnlich ist und was nicht, hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung herausgebildet, die in jeden Einzelfall neu zu beurteilen ist. Ein Unsicherheitsfaktor für jede neu eingetragene Marke.
Im schlimmsten Fall verlieren Sie nicht nur Ihre Marke, unter Umständen müssen Sie Ihre gesamte Geschäftsausstattung umgestalten, Produkte neu labeln, vielleicht sogar Waren zurückrufen, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zahlen. Nicht nur für ein Startup Unternehmen können diese Kosten das Ende bedeuten; denn Ihnen als Markenanmelder obliegt die Pflicht sicherzustellen, dass Sie mit Ihrer Marke keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Geben Sie sich nicht der Illusion hin, eine Abfrage bei Google, ein Blick in das Register des DPMA
und eine Abfrage bei der DENIC reichten aus, um sicherzustellen keine Markenrechte Dritter zu verletzen. Google weiß sicher vieles, aber nicht alles. Was Google nicht weiß, sind zum Beispiel Markenanmeldungen oder Eintragungen, die noch nicht gewerblich genutzt werden, also Produkte oder Dienstleistungen, die im Internet noch nicht beworben wurden. Auch kennt Google nicht zwingend alle Firmennamen oder Unternehmenskennzeichen, die der neuen Marke eventuell entgegengehalten werden könnten. Der Recherchealgorithmus der vom DPMA zur Verfügung gestellten Datenbank umfasst nicht den Ähnlichkeitsbereich von Markenworten, zum Teil ergeben sich schon unterschiedliche Ergebnisse, wenn man zwei Suchworte getrennt oder zusammenschreibt.
Auch stehen die ebenfalls relevanten Daten des Unionsmarkenregisters und der Internationalen Registrierungen oft nicht oder nicht aktuell zur Verfügung. Hier ist daher größte Vorsicht geboten. Auch die Abfrage bei der DENIC sagt nichts Anderes aus, als ob eine Domain zur Verfügung steht oder bereits vergeben ist. Rückschlüsse auf Schutzrechte lassen sich daraus nur bedingt ziehen. Mit Durchführung einer professionellen Markenrecherche lässt sich vor Anmeldung einer Marke ein guter Überblick über möglicherweise entgegenstehende ältere Marken erreichen. Die genauen Angaben über Markenstatus, eventuelle Widersprüche, Umschreibungen oder Einschränkungen der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse lassen bereits wertvolle Rückschlüsse auf mögliche Risiken für das eigene Markenvorhaben zu.
Viele Rechercheanbieter bieten zusätzlich noch Firmen- und Domainrecherchen an. So hat der Anmelder einer neuen Marke einen guten Überblick über potentielle Risiken und kann seine Markenstrategie frühzeitig anpassen oder ändern, bevor unkalkulierbare finanzielle Risiken drohen.
Was die Markenrecherche kann und was sie nicht kann
Eine Markenrecherche ist wichtig, um sich vor unliebsamen und teuren Überraschungen des Markenrechts zu schützen. Eine absolute Sicherheit vor Angriffen auf das eigene Schutzrecht kann aber selbst die gründlichste Recherche nicht bieten. Die vom Rechercheanbieter bereitgestellten Daten beruhen immer auf dem Recherchealgorithmus des jeweiligen Anbieters. Diese Algorithmen sind durchaus unterschiedlich. Die Daten unterschiedlicher Anbieter sind also nie komplett identisch. Die Rechercheanbieter können auch nur diejenigen Daten auswerten, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass nur die von den Ämtern veröffentlichten Daten ausgewertet werden. Daten, die die Ämter noch nicht veröffentlicht oder aktualisiert haben können also nicht ausgewertet werden bzw. nur so ausgewertet werden, wie sie zur Verfügung stehen. An dieser Stelle wird es immer einen Ungenauigkeitsfaktor geben.
Auch wenn viele Rechercheanbieter sogenannte Firmenrecherchen mitanbieten, ist hier zu berücksichtigen, dass Einzelunternehmen in keinem Register geführt werden und nicht sichergestellt werden kann, dass diese Unternehmen auch gefunden werden. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist der Faktor Mensch. Nicht alle vom Algorithmus des Recherchedienstleisters gelieferten Ergebnisse sind für das konkrete Markenvorhaben relevant. Das bedeutet, dass die Ergebnisse manuell ausgewertet werden müssen. Dazu gehört viel Erfahrung und eine gute Kenntnis der Rechtsprechung um entscheiden zu können, ob das konkrete Ergebnis eine Gefahr für das Markenvorhaben darstellt oder nicht.
Da es den Markeninhabern selbst obliegt, ihr Markenrecht vor Verletzungen durch Dritte zu schützen, ist natürlich nicht gesagt, ob aus einer identischen oder ähnlichen älteren Marke tatsächlich ein Widerspruch gegen die neue Marke eingelegt wird; genauso ist es möglich, dass Widersprüche von Marken eingelegt werden, mit denen nicht gerechnet wurde, weil das Verletzungsrisiko anders eingeschätzt wurde. Aber auch in diesen Fällen gilt, dass nicht jeder Widerspruch der eingelegt wird, auch erfolgreich ist.
Was eine Markenrecherche jedoch kann, ist dem Anmelder einen guten Überblick über bereits bestehende identische oder ähnliche Marke zu liefern. Auch das Schicksal ähnlicher Marken erlaubt es Rückschlüsse auf den Erfolg der Markenanmeldung zu ziehen. Wurden gegen ähnliche Marken bereits Widersprüche eingelegt und wurden die Marken dann ganz oder teilweise gelöscht, ist das ein Hinweis darauf, dass ein Markeninhaber seine Rechte vehement verteidigt. Auch eventuelle Einschränkungen in Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen geben wichtige Auskünfte darüber, ob das eigene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ggf. angepasst werden muss. Erfolglose Widerspruchsverfahren verweisen darauf, dass ein vermutetes Verletzungsrisiko möglicherweise doch nicht besteht.
Fazit
Die Markenrecherche bietet Markeninhabern einen guten Überblick über die aktuelle Registerlage, so dass dieser Rückschlüsse auf den Erfolg und mögliche Risiken für seine Markenanmeldung ziehen kann. Darüber hinaus können wertvolle Erkenntnisse für die eigene Markenstrategie gewonnen werden, die entsprechende Anpassungen noch vor der Anmeldung ermöglichen und die Erfolgschancen der Anmeldung erhöhen. Vor allem aber ist die Markenrecherche eine gute Investition, die Anmelder vor unnötigen Kosten schützt.
Inka Höfener, LL.M. ist Partnerin bei Boden Rechtsanwälte und Fachanwältin für Gewerblichen Rechts schutz mit dem Schwerpunkt Marken & Designs. Frau Höfener unterstützt Sie von der Recherche über das Anmeldeverfahren bis hin zur Durchsetzung von Schutzrechten in Widerspruchs- und Verletzungsverfahren. Sie ist Ansprechpartnerin für Marken- & Designschutz im In- und Ausland. Als zertifizierte Mediatorin moderiert sie außergerichtliche Verfahren zur Streitbeilegung.