Der nächste Zukauf: Windeln.de schlägt in Spanien zu
11.08.2015
Bebitus ist das spanische Pendant zur Windeln.de AG (Bild: Screenshot)
Neben einem spanischen Online-Shop betreibt der Spezialversender aus Südeuropa auch seit Herbst 2013 einen Web-Shop für Kunden in Frankreich sowie ein Online-Angebot für Kunden in Portugal , das im vergangenen Jahr gestartet wurde. Im Geschäftsjahr 2014 wurde über alle drei Online-Shops ein Netto-Umsatz von rund sieben Mio. Euro erzielt, was im ersten Moment noch überschaubar wirkt. Nach Angaben der Windeln.de AG habe sich Bebitus dennoch bereits als führender Online-Anbieter von Babybedarf und Produkten für Kinder in Südeuropa etablieren können, in diesem Jahr soll sich der Umsatz zudem auf 15 Mio. Euro mehr als verdoppeln. Mit der Übernahme des spanischen Marktbegleiters will die Windeln.de AG vom Geschäft in Südeuropa profitieren, wo man großes Wachstumspotenzial sieht. Hier sind die Münchner bislang nicht aktiv, obwohl sich Windeln.de zuletzt durch einige Zukäufe verstärkt hatte.Die Windeln.de AG war bislang nicht in Südeuropa aktiv (Bild: Screenshot)
Zur Erinnerung: Im vergangenen Monat hatte man den tschechischen Wettbewerber Feedo übernommen , der online Babybedarf an Kunden in Tschechien, Polen und der Slowakei verkauft . Zuvor gingen die Schweizer Online-Shops Kindertraum.ch und Toys.ch an den Anbieter von Babybedarf aus München, um das Geschäft in der Alpenrepublik auszubauen . Dort ist die Windeln.de AG auch mit ihrer Kernmarke aktiv, über die außerdem an Kunden in Deutschland, Österreich und China verkauft wird. Seit diesem Mai gibt es von der Kernmarke "Windeln.de" zudem auch erstmals einen lokalisierten Online-Shop für Kunden in Italien . Der Kaufpreis für Bebitus beträgt fünf Mio. Euro in bar, dazu kommen noch erfolgsabhängige Kaufpreiszahlungen. Die Spanier bleiben unter ihrem eingeführten Namen am Markt aktiv und arbeiten weiter mit dem bestehenden Management von Barcelona aus. Profitieren sollen beide Unternehmen unter anderem davon, dass man eine größere Einkaufskraft erreichen könne. Der Transaktion unterliegt marktüblichen Vollzugsbedingungen. Sie bedarf keiner Zustimmung der Aufsichtsbehörden oder des Kartellamts, da keine marktdominierende Gefahr besteht.Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!