Das neue Verpackungsgesetz: Auf was Online-Händler achten müssen
20.07.2018
Neue Behörde soll mehr Transparenz schaffen
Diese Datenbank - das Verpackungsregister LUCID - wird voraussichtlich ab Ende August über die Webseite der Zentralen Stelle freigeschaltet sein. Details zum Registrierungs-Prozess will die Behörde rechtzeitig bekannt geben, damit die Registrierung für jeden Nutzer einfach zu erledigen ist. Fest steht bereits, dass jedes Unternehmen die Registrierung höchstpersönlich vornehmen muss – also keinen Dritten mit dieser Aufgabe betrauen kann. Auch wenn es bereits bestehende Verträge mit einem dualen Systembetreiber gibt, kann dieser nicht die Registrierung übernehmen. Bei allen anderen anfallenden Formalitäten oder Fragen können die Vertreter der dualen Systeme aber nach wie vor unterstützen. Die Beteiligung ein einem dualen System klingt aber komplizierter als es in der Realität ist. Für eine rechtssichere Lizenzierung braucht es lediglich eine Hochrechnung des Verpackungsaufkommens, unterteilt in die unterschiedlichen Materialfraktionen wie Glas, Papier / Pappe / Karton oder Kunststoff. Bei Unklarheiten zur korrekten Zuordnung helfen die Experten der dualen Systembetreiber. Oftmals kann dieser Prozess komplett online erledigt werden - etwa über das Direkt-Portal von Noventiz . Zusätzlich zur Registrierung müssen Händler im nächsten Schritt ihre Mengen, die bei einem dualen System lizenziert wurden, an die Zentrale Stelle übermitteln – und zwar unverzüglich. Gerade Online-Händler, die bisher noch keine Mengen bei einem dualen System vorgenommen haben, sollten rechtzeitig prüfen, ob sie lizenzierungspflichtig sind. Falls ja, kann die Registrierung umgehend vorgenommen werden – zusätzliche Kosten sind damit übrigens nicht verbunden. Versandverpackungen werden im §3 VerpackG übrigens definiert als "Verpackungen, die erst beim Letztvertreiber befüllt werden, um den Versand von Waren an den Endverbraucher zu ermöglichen oder zu unterstützen". Damit sind also Verpackungen sowie Füllmaterial (z.B. Kartons, Füllmaterial, Folie) gemeint, die Online-Händler für den Versand ihrer Produkte an den Endkunden benutzen. Diese sind systembeteiligungspflichtig bei einem dualen System. Bereits in der aktuell geltenden Version der Verpackungsverordnung sind vorlizenzierte Versandverpackungen nicht mehr zulässig. Als Online-Händler kann ich mich also nicht darauf berufen, Verpackungen einzusetzen, die beim Kauf bereits als lizenziert gelten. Dieses Vorgehen ist ausdrücklich beschränkt auf Service-Verpackungen. Typische Beispiele für Serviceverpackungen sind Brötchentüten, Fleischerpapier, Tüten für Obst und Gemüse oder Coffee-to-go-Becher. Nur solche Serviceverpackungen dürfen nämlich bereits mit einer Systembeteiligung gekauft werden. Diese sollte über Belege (z.B. Rechnung) nachgewiesen werden.
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