EuGH erklärt Privacy-Shield- Vereinbarung für ungültig
20.07.2020 Mitte Juli entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Datenschutzvereinbarung Privacy Shield zwischen der EU und den USA ungültig ist.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) kritisiert das Urteil des EuGH. "Der Wegfall des EU-US Privacy Shields hat erneut erhebliche Auswirkungen auf die Digitalwirtschaft in Gänze und belastet insbesondere auch kleine und mittelständische EU-Unternehmen", sagt BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr . Der BVDW begrüßt zwar, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit von Datentransfers auf der Basis von Standardvertragsklauseln weiterhin erlaubt, wodurch grundsätzlich Nutzerdaten von EU-Bürgern in andere Staaten übertragbar bleiben. "Unternehmen benötigen aber auch in dynamischen Märkten wie der Digitalwirtschaft dauerhafte und langfristig stabile rechtliche Rahmenvorgaben", so Duhr.
Angestoßen hatte das Verfahren der österreichische Datenschützer Max Schrems . Er hatte Beschwerde bei der Datenbehörde in Irland eingereicht, wo der Social-Media-Riese Facebook seinen europäischen Sitz hat, und wollte verhindern, dass die europäische Tochter des Sozialen Netzwerks seine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, IP-Adresse, etc.) an den Mutterkonzern in die USA weiterleitet. Er kritisierte, dass in den USA nicht nur Unternehmen auf die Daten zugreifen können, sondern auch Geheimdienste, ohne dass Betroffene dagegen vorgehen können.
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