DSGVO-Checkliste: Fünf Dinge, die Online-Händler nicht mehr tun sollten

13.07.2018 - Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai und bei einigen Themen heißt es für Online-Händler nun Finger weg. Alles andere könnte in Form von Bußgeldern teuer werden. Trusted Shop   hat fünf Dinge zusammengetragen, die Online-Händler tunlichst vermeiden sollten, um nicht unangenehme Post von den Aufsichtsbehörden zu erhalten.
von Susan Rönisch
 (Bild: Waugsberg)
Bild: Waugsberg
Bild: Waugsberg unter GNU-FDL
1. Überflüssige Nutzerdaten abfragen: Frei nach dem Motto "Kunde, mach dich nackig" könnte man doch in Kontaktformularen neben E-Mail-Adresse und Namen auch noch Beruf, Hochzeitstag oder den Geburtstag der Katze abfragen. Schöne Idee, widerspricht nur leider vollkommen dem von der DSGVO geforderten Prinzip der Datensparsamkeit. Deshalb gilt es, nur die Nutzerdaten abzufragen, die für die Erbringungen einer Leistung erforderlich sind.

2. Die Dokumentation schleifen lassen: Eine der wichtigsten Neuerungen der DSGVO ist die sogenannte Rechenschaftspflicht, die bedeutet, dass jedes Unternehmen nachweisen muss, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Das Verarbeitungsv

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