Analyse: 90 Prozent der Versender halten Datenschutz ein

04.04.2019 - Der Großteil der deutschsprachigen Katalogversender kommt seiner Auskunftspflicht über gespeicherte Kundendaten nach, zeigt unsere Benchmarkstudie. Dennoch gibt es Ausnahmen.
von Susanne Broll
 (Bild: Pixabay/ TPHeinz)
Bild: Pixabay/ TPHeinz
Als zweiten Teil unserer Benchmarkstudie (hier finden Sie die Ergebnisse des ersten Teils   ) hat unser Partner, der Qualitätsmonitoring-Dienstleister AC Süppmayer   aus Kleinbittersdorf, exklusiv für den Versandhausberater untersucht, ob deutschsprachige Versandhandelsunternehmen ihrer Auskunftspflicht über gespeicherte Kundendaten nachkommen. Das Ergebnis: 90 Prozent der deutschsprachigen Katalogversender kommen ihrer Auskunftspflicht nach. Nur in Einzelfällen erfolgte keine Datenauskunft. Ein Bezug zu einer speziellen Branche ließ sich dabei nicht feststellen.

Preview von Datenauskunft bei Onlineshops und Katalogversendern nach DSGVO

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Im September 2018 hatte AC Süppmeyer - als potenzieller

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