Arbeitsbedingungen

EU will Auslieferer aus Scheinselbständigkeit holen

von Christina Rose

13.12.2021 Mit ihren unfairen Arbeitsbedingungen stehen digitale Plattformen wie Essenslieferdienste immer wieder in der Kritik. Nun hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt, wie sie die Mitarbeitende dieser Plattformen besser stellen will.

 (Bild: Gorillas)
Bild: Gorillas
Bisher waren die FahrerInnen von Uber, Lieferdiensten oder andere Plattform-Arbeiter scheinselbständig und damit weitgehend rechtlos. Nun hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt   , der die Scheinselbständigkeit stoppen soll.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält eine Liste von Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei der Plattform um einen 'Arbeitgeber' handelt.

Erfüllt die Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden Personen würden daher die mit dem Status 'ArbeitnehmerIn' verbundenen Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte zustehen. Die als 'ArbeitnehmerIn' eingestuften Personen hätten damit gegebenenfalls Anspruch auf den Mindestlohn (sofern vorhanden), Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente. Plattformen hätten das Recht, diese Einstufung anzufechten oder "zu widerlegen", wobei sie nachweisen müssen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach EU-Einschätzung arbeiten über 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 wird mit 43 Millionen Beschäftigten gerechnet. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist tatsächlich selbstständig. Allerdings wird davon ausgegangen, dass 5,5 Millionen fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden. Zwischen 2016 und 2020 verfünffachten sich die Einnahmen in der Plattformwirtschaft annähernd, von schätzungsweise 3 Mrd. Euro auf rund 14 Mrd. Euro.

"Wir müssen das Arbeitsplatzpotenzial digitaler Plattformen optimal nutzen. Wir sollten aber auch dafür sorgen, dass es sich um hochwertige Arbeitsplätze handelt, durch die keine prekären Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, damit über Plattformen arbeitende Menschen über Sicherheit verfügen und ihre Zukunft planen können", sagt der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit .
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