Einwilligungsbanner: Eine wirkungslose Verordnung
18.07.2023 Eine "Einwilligungsverwaltungsverordnung" soll schon bald die Cookie-Banner-Flut eindämmen - doch der bisherige Entwurf weist grobe Mängel auf, klagt die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgearbeitete Entwurf weist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) jedoch große Lücken auf und löst nicht die bestehenden Probleme im Online-Werbemarkt. Zudem bestehen bei der derzeitigen Ausgestaltung der Regelungen nur wenig Anreize für VerbraucherInnen und Unternehmen, solche Dienste zu verwenden.
Nur die Zustimmung ist verbindlich - nicht die Ablehnung
Zentraler Knackpunkt: Laut des Verordnungsentwurfs können Anbieter digitaler Dienste zwar Einwilligungen akzeptieren, die NutzerInnen über Einwilligungsdienste abgeben. Erteilen NutzerInnen die Einwilligung jedoch nicht, können die Anbieter erneut beliebig oft um Einwilligungen bitten. Damit würde sich an der bisherigen Praxis faktisch kaum etwas ändern, fürchtet der Verband und fordert daher, dass Anbieter digitaler Dienste die Entscheidungen der NutzerInnen verpflichtend akzeptieren müssen.
Rechtssicherheit fraglich
Dem Verband zufolge sei es außerdem fraglich, ob Anbieter digitaler Dienste über Einwilligungsdienste überhaupt rechtswirksame Einwilligungen einholen können. Denn für VerbraucherInnen sei es unmöglich abzusehen, welche Reichweite und Folgen ihre Einwilligung habe. Dafür sei der Online-Werbemarkt zu komplex, zu intransparent und zu wenig kontrollierbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn Einwilligungen künftig über neue Dienste erteilt werden sollen. Somit besteht auch für Anbieter digitaler Dienste kein Anreiz, Einwilligungsdienste einzubinden.
Aus Sicht des vzbv kann dieses Problem nur durch eine grundlegende Anpassung des Online-Werbesystems auf regulatorischer und technischer Ebene gelöst werden. Insofern wird die Einwilligungsverwaltungsverordnung keine positive Wirkung entfalten können. Vielmehr sollte Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken auf europäischer Ebene untersagt werden.
Basis
Die kostenfreie Mitgliedschaft auf neuhandeln.de
- Kostenfrei
- Wöchentlicher Newsletter
- Zugriff auf Beiträge exklusiv nur für Mitglieder
- Teilnahme an Webinaren und virtuellen Kongressen
- Kostenloser Eintrag im Dienstleister-Verzeichnis
- Vier Wochen lang zum Test die Print-Ausgabe des Versandhausberaters frei Haus
Premium
Versandhausberater, der Premium-Dienst von neuhandeln.de:
- Sofort Zugriff auf alle Premium-Inhalte online
- Wöchentlich neue Exklusiv-Studien und Analysen
- Zugriff auf das gesamte EMagazin-Archiv
- Freitags die aktuelle Versandhausberater-Ausgabe als E-Magazin und gedruckt per Post
- 194,61 Euro pro Quartal (zzgl. MwSt)
97,31 Euro (zzgl. MwSt)*
Top-Deal!
PremiumPlus
Das Marketingpaket macht Ihr Unternehmen für über 15.000 E-Retailer sichtbar.
- Alle Leistungen der Premium-Mitgliedschaft
- Umfassender Eintrag als Dienstleister im Dienstleister-Verzeichnis
- Bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen
- Alle Platzierungen hervorgehoben mit Firmenlogo
- Unternehmens-Einblendung unterhalb thematisch relevanter Beiträge
- Whitepaper veröffentlichen
- Pressemitteilungen veröffentlichen
- Gastbeiträge veröffentlichen
- Referenzkunden pflegen
- 995 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt)
497,50 Euro (zzgl. MwSt)*
*Der rabattierte Preis gilt für die erste Bezugsperiode. Danach setzt sich die Mitgliedschaft zum regulären Preis fort, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird. Premium: 3 Monate/194,61 Euro, PremiumPlus: Jahr/995,00 Euro, Enterprise: Jahr/1998 Euro, jeweils zzgl. Mwst.