Elektroschrott: Nachbesserung im Onlinehandel gefordert

von Dominik Grollmann

24.07.2020 E-Commerce ist mitverantwortlich für die überwiegend illegale Entsorgung von Elektroschrott in Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des stationären Handels und fordert Umweltministerin Svenja Schulze auf, den Onlinehandel zur kostenlosen Altgeräterücknahme über flächendeckende Sammelstellen zu verpflichten.

 (Bild:  James T M Towill)
Bild: James T M Towill
Bild:  James T M Towill unter Creative Commons Lizenz by-sa
Obwohl der Onlinehandel in Deutschland im Marktsegment Elektronik im Jahr 2019 über 14,3 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet und einen Marktanteil von über 33 Prozent auf sich vereint hat, sind die Rücknahmemengen an Elektroschrott verschwindend gering. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe   (DUH) ist der Onlinehandel demnach einer der hauptverantwortlichen Akteure für die überwiegend illegale Entsorgung von Elektroschrott in Deutschland. Obwohl die Branche seit genau vier Jahren zur Rücknahme und Information verpflichtet ist, werden Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nur komplizierte oder keine Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte angeboten. Unter anderem aus diesem Grund hat Deutschland die EU-Sammelvorgabe für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2018 verfehlt.

Trotz der zuletzt erneut stark gestiegenen Umsätze und Marktanteile stellt der Gesetzgeber den Onlinehandel bei der Rückgabe von Altgeräten besser als den stationären Handel. Die DUH fordert Umweltministerin Svenja Schulze auf, dies zu beenden und eine wirksame Rückgabe- und Informationspraxis im Versand- und Internethandel durchzusetzen. Anders wird Deutschland die neue ab 2019 geltende EU-Sammelvorgabe von 65 Prozent nicht einhalten können.

Einheitliches Rückgabesystem gefordert

Derzeit ist nur der Filialhandel dazu verpflichtet, bei Lieferung eines neuen Geräts ein entsprechendes Altgerät am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Die DUH fordert, dass die gleichen Regeln auch für Onlinehändler gelten und zwar unabhängig von deren Versand- und Lagerfläche. Zugunsten einer verbraucherfreundlichen Rückgabe sollten sie sich auch an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen beteiligen.

In Deutschland wurden im Jahr 2018 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Das entspricht einer Sammelquote von lediglich 43,1 Prozent. Die Bundesrepublik verfehlt damit das seit 2016 geltende EU-Sammelziel von 45 Prozent. Während der größte Anteil über die kommunalen Wertstoffhöfe erfasst wurde, sammelte der Handel in 2018 lediglich 101.943 Tonnen ein.

Der Onlinehandel profitiert von einer Regelung im Elektrogesetz. Anders als der Filialhandel muss er bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät nicht in "unmittelbarer Nähe", sondern lediglich in "zumutbarer Entfernung" zurücknehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird von der Branche immer wieder missbräuchlich ausgenutzt, so dass Verbraucher oft Wege von 50 Kilometern und mehr für die Altgeräterückgabe zurücklegen müssen.
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