Like-Button

EuGH-Entscheidung: Webseitenbetreiber mitverantwortlich für Like-Buttons

30.07.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben und dadurch unmittelbar personenbezogene Daten von Webseitenbesuchern an Facebook weitergeleitet werden.
von Christina Rose
 (Bild: Graphics SC/Pixabay)
Bild: Graphics SC/Pixabay
"Mit seiner Entscheidung bürdet der EuGH tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf - vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage", kritisiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder . "Nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, muss jetzt handeln. Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken", so Rohleder. Webseitenbetreiber müssten nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten könnten sie in Haftungsfallen laufen. Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, dürfe zumindest bezweifelt werden. Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und würden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis

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