US-Gericht: Kein Urheberrecht für KI-Bilder
28.08.2023 Die Frage, wer ein Urheberrecht an Werken hält, die von einer KI erschaffen wurden, ist für viele Geschäftsmodelle entscheidend. Ein US-Gericht bestätigte jetzt die bislang vorherrschende Auffassung: Niemand.
Nun urteilte auch das Bundesbezirksgericht: In Ermangelung jeglicher menschlichen Beteiligung an der Schöpfung des Werkes sei die klare und eindeutige Antwort des Amtes für Urheberrechte zu bestätigen. Das Gesetz schütze nur Werke menschlicher Schöpfung, die menschliche Urheberschaft sei also eine Grundvoraussetzung. Eine menschliche Beteiligung sei jedoch lediglich an der Programmierung und dem Prompting zu erkennen. Insofern ergibt sich ein winziges Schlupfloch: Ein aufwendiger und komplizierter Prompt ließe sich also - die entsprechende "Schöpfungshöhe" vorausgesetzt - unter Umständen schützen. Das daraus resultierende Ergebnis jedoch nicht.
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