DSGVO-Endspurt: Last-Minute-Tipps für Shops
Verarbeitungsverzeichnis anlegen
Die Zeit, ein Verarbeitungsverzeichnis anzulegen, ist genau jetzt! Ab dem 25. Mai müssen Sie ein solches Verzeichnis auf Nachfrage den Aufsichtsbehörden vorlegen können und es reicht nicht, es erst dann zu erstellen, wenn die Anfrage kommt.Nutzerdaten sparsam erheben
Klopfen Sie die Kontakt- und Anmeldeformulare Ihres Online-Shops auf unnötige Datenabfragen hin ab. Hier gilt, dass weniger mehr ist. Immerhin: Ihre Kunden werden es Ihnen danken. Niemand füllt gerne lange Formulare aus, um einen Newsletter zu abonnieren oder eine Bestellung zu tätigen.Datenschutzerklärung anpassen
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