3 Gründe: Warum Sport Voswinkel jetzt in Schieflage geraten ist

Der Sportartikel-Spezialist Voswinkel hat vor kurzem bei dem Amtsgericht Dortmund ein so genanntes Schutzschirmverfahren beantragt. Das teilt die Intersport-Tochter aus Nordrhein-Westfalen mit. Nach eigenen Angaben läuft der Geschäftsbetrieb aber ohne Einschränkungen weiter, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter seien über das Insolvenzgeld bis Ende Juni 2019 gesichert. Als vorläufiger Sachwalter wurde Christoph Schulte-Kaubrügger von der Kanzlei White & Case eingesetzt, wie Voswinkel erklärt.

Sport Voswinkel
Voswinkel-Filiale (Bild: Sport Voswinkel)

Dass der Sportartikel-Händler in Schieflage geraten ist, hat nach eigenen Angaben drei Gründe. So leide die Intersport-Tochter in ihren Filialen zum einen unter „Frequenzrückgängen“, die zu Umsatzrückgängen führen.

Zum anderen spüre Sport Voswinkel einen „erhöhten Wettbewerbsdruck“ durch Konkurrenten aus dem Online-Handel und Discounter. Dazu habe die Intersport-Tochter zusätzlich noch eigene Ladengeschäfte, die aktuell nicht die Umsatzerwartungen erfüllen. Diese Entwicklungen machen sich dann auch in den Zahlen der Intersport-Tochter bemerkbar.

Denn im vergangenen Geschäftsjahr 2017/2018 (Ende: 30. September) konnte Sport Voswinkel zwar einen Umsatz von rund 139 Mio. Euro erzielen. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das nach eigenen Angaben aber einem Minus von rund fünf Prozent. So hatte der Umsatz ein Jahr zuvor noch etwa 146 Mio. Euro betragen. Wie sich das Ergebnis entwickelt hat, wurde auch auf Nachfrage nicht verraten.

Um den Turnaround zu schaffen, geht Sport Voswinkel nun „intensiv Kostensenkungsmaßnahmen“ an. Zudem werden Sortimente umgestellt und sämtliche Filialen auf ihre Zukunftsfähigkeit hin überprüft.

Sport Voswinkel wurde 1904 in Bochum gegründet, der Firmensitz befindet sich in Dortmund. Seit dem Jahr 2003 gehört der Händler zur Intersport-Gruppe. Zu Sport Voswinkel gehören aktuell bundesweit 74 Filialen und rund 1.200 Mitarbeiter, die meisten Ladengeschäfte befinden sich in Nordrhein-Westfalen.

Über ein Schutzschirmverfahren können sich Unternehmen bei einem laufenden Geschäftsbetrieb neu aufstellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die selbst die Sanierung steuert. Rechtlich wird so ein Verfahren möglich, wenn Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides sei bei Voswinkel der Fall.

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