Neues Verkehrszeichen? DPD will "privilegierten Zugang zu Parkflächen"

von Stephan Randler

22.11.2017

 (Bild: NH-Pressebild)
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Bild: NH-Pressebild unter Creative Commons Lizenz
Der Paket-Zusteller DPD   rechnet damit, im diesjährigen Weihnachtsgeschäft im Schnitt 15 Prozent mehr Pakete auszuliefern als im Vorjahr - an sich eine erfreuliche Entwicklung. Doch weil DPD bereits im Jahr zuvor neue Rekordmengen bewegt hatte, stößt das althergebrachte Zustellprinzip zunehmend an seine Grenzen. Vor diesem Hintergrund will nun DPD erreichen, dass Städte und Kommunen dem Logistik-Dienstleister in Zukunft "einen privilegierten Zugang zu öffentlichen Parkflächen" ermöglichen sollen.
Boris Winkelmann DPD
Boris Winkelmann (Bild: DPD)
"Gerade in der Weihnachtssaison erbringen Paketdienste eine unverzichtbare Grundversorgung für Handel und Einwohner in der Innenstadt", argumentiert DPD-Chef Boris Winkelmann (siehe Foto). "Städte und Kommunen sollten daher noch viel stärker als bisher an konstruktiven Lösungen mitwirken." Reservierte Parkflächen für Zusteller könnten ihm zufolge einen großen Beitrag dazu leisten, den Lieferverkehr verträglicher zu gestalten. Ähnlich argumentiert der Bundesverband Paket und Expresslogistik   (BIEK), in dem große deutsche Zusteller wie DPD, Hermes, GLS und UPS organisiert sind. Auch hier weiß man, dass die schwierige Parksituation bei den Zustelltouren ein großes Problem für die Zusteller auf der "Letzten Meile" ist. Um dieses Problem zu lösen, sollte Wirtschaftsverkehr "privilegiert werden" - analog zum Taxigewerbe. "Zur Kennzeichnung exklusiver Ladebereiche sollte ein neues Verkehrszeichen "Ladebereich" in Analogie zum Zeichen "Taxi   " in die Straßenverkehrsordnung eingeführt werden", schlägt der BIEK vor. "Eine klare Markierung und die Möglichkeit konsequenter Ahndung von Fehlverhalten werden der Problematik des Parkens in zweiter Reihe entgegen wirken." Für so eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung wäre prinzipiell das Bundesverkehrsministerium zuständig. Damit es nicht bei einem reinen Wunschdenken bleibt, hat der BIEK seinen Vorschlag nach eigenen Angaben bereits an die Politik adressiert. Hier befinde sich der BIEK bereits "in Gesprächen". Prinzipiell gibt es in Städten bereits heute Parkflächen, die mit Schildern oder Beschriftungen direkt auf der Straße als "Ladezone" ausgewiesen sind. Das Problem dabei: In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dieser Begriff bislang aber nicht verankert. Denn für Ladezonen gilt laut StVO ein "eingeschränktes Haltverbot" - so dass prinzipiell jeder diese Zonen nutzen kann und die Ladebereiche für Zusteller oft blockiert werden. "Allein in Frankfurt am Main werden jährlich etwa 70 000 Verstöße in Ladebereichen geahndet, die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher", berichtet der BIEK. "Das zentrale Problem bei der Ahndung von Verstößen besteht im erforderlichen Nachweis, dass kein Ladevorgang stattfindet." Daraus ergeben sich laut dem BIEK "viele Grauzonen", die in Stadtgebieten mit hohem Parkplatzmangel gezielt ausgenutzt werden - weshalb der Online-Handel das Verkehrszeichen "Ladebereich" brauche.
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