Identitätsdiebstahl

Rechtsanwalt flehte: 'Bitte nicht bezahlen: Meine Abmahnung ist Fake'. Jetzt hat er ein Problem.

von Joachim Graf

27.10.2023 Wer in der Zeit vor dem 12. August 2023 eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Matthias Losert bekommen hat, sollte sie ignorieren. Doch der Identitätsdiebstahl ist beendet und der Anwalt hat ein anderes Problem.

 (Bild: geralt / pixabay.com)
Bild: geralt / Pixabay
Zwischen dem 7. und 12. 8.2023 wurden Fake-Abmahnungen im Namen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Matthias Losert versendet. Dieser warnt   : "Diese Abmahnungen stammen nicht von mir. Ich habe schon Strafanzeige bei der Polizei Berlin wegen Betrugs erstattet (Aktenzeichen: 230807-1027-i00115 Polizei Berlin)."

Es handelte sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl und Phishing-Mails Die Angeschriebenen werden aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 450 Euro zu zahlen - und auf einen Link zu klicken, um einen "Anschlussinhaber zu bestätigen". Die Nachricht erzeugt Druck, indem sie behauptet, dass es bereits eine Zahlungsaufforderung und eine Frist gegeben habe, die der Empfänger jedoch hat verstreichen lassen.

Offenbar waren tausende von Abmahnungen im Umlauf. Der Rechtsanwalt wurde von einer Responsewelle überrollt: "Da ich täglich aktuell hunderte Anrufe von Abmahnopfern erhalte, bin ich aktuell telefonisch nicht zu erreichen. Diese Anrufe werden von mir nicht beantwortet. Auch E-Mails zu dieser Sache beantworte ich nicht.", schrieb er.

Das Landeskriminalamtes Berlin, Abt. Cybercrime   hatte Betroffene aufgefordert, den Sachverhalt bei ihrer örtlich zuständigen Polizei zur Anzeige zu bringen: "Bitte verweisen Sie dabei auf das Aktenzeichen der Polizei Berlin zum laufenden Verfahren des Identitätsdiebstahls."


Seit dem 12. August hat der Anwalt allerdings ein anderen Problem: "Nach dem 12.8.23 wurden keine Fake-Abmahnungen im Namen meiner Kanzlei versendet. Allerdings werde ich manchmal noch darauf angesprochen und die Authenzität der von mir versandten Schreiben in anderen Sachen angezweifelt", klagt Dr. Matthias Losert gegenüber der Redaktion. Also gilt bei ihm (wie bei allen anderen Anwaltschreiben): Prüfen und reagieren.
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