Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Otto-Inkasso
16.06.2023 EOS Investment GmbH, das Inkassounternehmen der Otto-Group, hat eine Musterklage gegen die Verbraucherzentrale verloren. Das OLG Hamburg hat die Erzeugung künstlich überhöhter Inkassogebühren verboten.
Das OLG Hamburg argumentierte, dass es sich bei der Schadensposition, die die EOS Investment GmbH für die Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verlange, um einen rein fiktiven Schaden handele. Angebliche Kosten durch Hin- und Herschieben der Forderung innerhalb von Unternehmen eines Konzerns müssen die VerbraucherInnen nicht erstatten. Der Lobbyverband der Inkassounternehmen BDIU unterstützt nun EOS, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Bis zur Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist das Urteil somit nicht rechtskräftig.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter!