Neue Regeln zur Sendungsverfolgung

31.05.2018 - Seit dem 25. Mai gelten neue Regelungen in Bezug auf die Sendungsverfolgung von Paketen. Versandhändler dürfen ab sofort die EMail-Adressen ihrer Kunden nur noch mit deren Einwilligung an Postdienstleister weitergeben.
von Susanne Broll
 (Bild: Hermes)
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