DSGVO: Beschwerdewelle baut sich auf

von Dominik Grollmann

16.10.2018 Mehr als 70.000 Datenschutz-Anfragen wurden seit Inkrafttreten der DSGVO in den 16 Behörden gestellt. Und es werden eher noch mehr: Jede fünfte Behörde rechnet wegen der Verordnung mit einer steigenden Zahl von Anfragen im vierten Quartal und stockt daher Personal weiter auf.

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Nach der Anfrage- und Beschwerdeflut seit Inkrafttreten der DSGVO im Mai rechnen die Datenschutzbehörden in Deutschland auch im vierten Quartal mit hohen beziehungsweise weiter ansteigenden Anfragezahlen. Das geht aus einer Umfrage unter den 16 Länderbehörden im Auftrag des Münchner Unternehmens ER Secure   hervor. Insgesamt gingen seit Mai in Deutschland mehr als 70.000 Anfragen und Beschwerden ein.

Spitzenreiter mit knapp 5.000 Anfragen und Beschwerden ist Nordrhein-Westfalen. Fragen zum Online-Datenschutz dominieren dabei. "Unternehmen, über die Beschwerden eingehen, müssen damit rechnen, dass die Behörden diesen Fällen schrittweise nachgehen. Wer das Thema bisher nicht ernst genommen hat, sollte sich von der scheinbaren Ruhe und der bisher fehlenden Rechtsprechung nicht täuschen lassen", rät ER-Secure-Chef René Rautenberg .

60 Prozent der befragten Datenschutzbehörden in den Bundesländern sehen eine gleichbleibend hohe Tendenz der Anfragen und Beschwerden im vierten Quartal. 20 Prozent sehen sogar eine deutliche Zunahme. Rheinland-Pfalz erwartet eine Verfünffachung der Kontaktaufnahmen. Gegensätzlich dazu vermuten nur die Behörden der Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland eine Abnahme.

Laut der Erhebung betreffen diese Anfragen und Beschwerden mehrheitlich Onlinethemen. Die meisten Anfragen und Beschwerden, die die Behörden erreichen, kommen demnach aus der Rubrik Internetnutzung, aber auch Videoüberwachung, Telemedien, Werbung und datenschutzkonforme Ausgestaltung von Webseiten. Außerdem interessieren sich Bürger und Institutionen nach Auskunft der Behörden für den Datenschutz im Gesundheitsbereich. Zudem ersuchen Betroffene die 16 Datenschutzbehörden um Auskünfte mit Fragen zu Informationspflichten, Auskunftsrechten, Betroffenenrechten sowie Beschäftigtendatenschutz.
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