Digitaler Verbraucherschutz: Kartellamt und BSI kooperieren

von Frauke Schobelt

25.01.2021 Das neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0 stattet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit weitreichenden Befugnissen aus. Künftig will die Behörde im Bereich digitaler Verbraucherschutz deutlich enger mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten. Beide Ämter werden durch neue Gesetze gestärkt.

 (Bild: Mohamed Hassan/Pixabay)
Bild: Mohamed Hassan/Pixabay
Das Bundeskartellamt   und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)   verstärken ihre Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. Beide wollen künftig gemeinsam etwa dem Onlinehandel noch genauer auf die Finger schauen und so den Verbraucherschutz stärken. Geplant ist ein kontinuierlicher Informationsaustausch, bei den Aufgaben rund um den Verbraucherschutz wollen sich die beiden Bundesbehörden gegenseitig mehr unterstützen und ihre Ressourcen bündeln. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde am Freitag in Bonn unterzeichnet (siehe auch dieses Video   ).

Cyber-Sicherheit, Wettbewerbskontrolle und Verbraucherschutz

"Sowohl das BSI als auch das Bundeskartellamt haben Zuständigkeiten im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes", sagt Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes. Die Aufgaben ergänzten sich, die Zusammenarbeit biete sich daher an. "Beide Behörden wollen sicherstellen, dass die Vorteile der Digitalisierung bei den Verbrauchern tatsächlich ankommen und nicht zu Nachteilen werden." Während das BSI vor allem die Cyber-Sicherheit im Blick habe, verfolge das Bundeskartellamt Wettbewerbsprobleme und verbraucherschädliche Praktiken in der digitalen Wirtschaft. "Wir wollen unseren fruchtbaren Austausch, der auf der Arbeitsebene vereinzelt schon stattfindet, verstetigen und weiter ausbauen."

Seit 2017 gehört auch der wirtschaftliche Verbraucherschutz zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes. Bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße führt die Behörde Sektoruntersuchungen durch. Dabei geht es vor allem um Fälle, die den digitalen Alltag der VerbraucherInnen betreffen. So nahm das Bundeskartellamt bisher Vergleichsportalen im Internet, Smart-TVs sowie Nutzerbewertungen im Internet genauer unter die Lupe.

Mehr Druck auf Hersteller

Arne Schönbohm , Präsident des BSI: "Als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir die sichere Digitalisierung in Deutschland. Damit verbindet Bundeskartellamt und BSI ein gemeinsames Ziel: Wir wollen, dass die Digitalisierung den Menschen nützt und sich nicht gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher wendet, z.B. durch Cyber-Kriminelle." Dafür brauche es die Kooperation der beiden Behörden, um die gemeinsame fachliche Expertise so eng wie möglich miteinander zu verzahnen - unter Wahrung rechtlicher Grenzen. "Marktuntersuchungen können so noch gezielter erfolgen, zudem können wir gemeinsam mit Blick auf die Hersteller auch dem Prinzip 'Security by Design' in Deutschland mehr Nachdruck verleihen."

Neue Gesetze stärken die beiden Behörden

Das BSI soll die IT-Sicherheit in Deutschland verbessern. Zu seinen Aufgaben gehört es deshalb auch, die Verbraucher für Cyber-Security zu sensibilisieren, vor Sicherheitsrisiken zu warnen, Empfehlungen zur sicheren Nutzung von Informationstechnik zu geben und Sicherheitsinteressen der Verbraucher gegenüber Herstellern und Dienstleistern durchzusetzen. Das geplante neue IT-Sicherheitsgesetz 2.0   stattet die Behörde mit deutlich weitreichenderen Befugnissen zur Kontrolle der IT-Landschaft aus. 779 neue Stellen sind eingeplant, davon alleine 163 für den Verbraucherschutz. Digitalverbände kritisieren die Gesetzentwürfe, die vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Ihnen geht die Überwachung zu weit. Außerdem bemängeln sie eine fehlende Synchronisierung mit der EU-Gesetzgebung.

Vom Bundestag bereits verabschiedet wurde Mitte Januar das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz   (zehnte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die Novelle modernisiert die Missbrauchsaufsicht. Das Gesetz soll es dem Bundeskartellamt ermöglichen, früher gegen eventuelles missbräuchliches Verhalten von großen Digitalkonzernen vorzugehen. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt das Gesetz als "notwendigen Schritt", sieht aber auch die Gefahr, "dass Aspekte des Datenschutzrechts auch zukünftig verstärkt als Vorwand genutzt werden könnten, um datengetriebene Geschäftsmodelle auszubremsen".
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