Wie man mit der Insolvenzantragspflicht umgeht

22.08.2024 - Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Für Shopverantwortliche bedeutet das eine erhöhte Nachweispflicht.
von Joachim Graf
 (Bild: Krissie auf Pixabay)
Bild: Krissie auf Pixabay
Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen müssen sich E-Retailer regelmäßig mit der Frage befassen, ob ihr Unternehmen unter Umständen insolvenzreif ist - gerade auch, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn seit dem 1. Januar 2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang.

Das bedeutet: Ein Unternehmen muss nun nachweisen können, dass es die nächsten zwölf Monate durchfinanziert ist, um keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen zu müssen oder sich Haftungsrisiken und strafrechtlichen Konsequenzen durch eine (unbeabsichtigte) Insolvenzverschleppung au

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