Corona-Hilfen

Corona-Hilfen zurückzahlen? Was Sie jetzt tun müssen.

10.01.2025 - Bis Ende September 2024 mussten Handelsunternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, eine Schlussabrechnung einreichen. Nun werden Schlussbescheide versandt.
von Joachim Graf
 (Bild: Pixabay/blickpixel)
Bild: Pixabay/blickpixel
Aus der Schlussabrechnung kann sich eine Rückzahlung etwa dann ergeben, wenn der Corona-bedingte Umsatzausfall geringer war, als bei der Beantragung angenommen. Bei Rückfragen der Bewilligungsstellen im Rahmen der Schlussabrechnung geht es zudem darum, nachzuweisen, dass der Umsatzrückgang Corona-bedingt war - schwierig im Crosschannel-Handel.

Wenn die Bewilligungsstelle die Begründung dafür, nicht anerkennt, kommt es zum Fallbeileffekt: Jede Berechnung in der Schlussabrechnung ist dann hinfällig. "Die Folge ist, dass das Unternehmen die erhaltenen Überbrückungshilfen in voller Höhe zurückzahlen muss", sagt Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder von der Kanzlei Schultze & Braun. Eine Abstufung -

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