Checkliste: Sechs Punkte, die Sie für eine EU-DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung beachten müssen
Integrieren Sie in Ihre Anmeldeseite eine Pflicht-Checkbox, die auf Ihre Datenschutzerklärung verlinkt. Diese darf in der Voreinstellung nicht aktiviert sein. Nur, wenn der Interessent sie aktiviert, sollte die Newsletter-Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden können.
Begründung: Artikel 13 der EU-DSGVO fordert, dass betroffene Personen schon bei der Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend informiert werden müssen. Zu den geforderten Informationen zählen unter anderem die Kontaktdaten des Versenders und dessen Datenschutzbeauftragten, der Verarbeitungszweck und deren Rechtsgrundlage
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