Checkliste: Sechs Punkte, die Sie für eine EU-DSGVO-konforme Newsletter-Anmeldung beachten müssen

04.05.2018 - Die meisten Anmeldeseiten für EMail-Newsletter entsprechen in ihrer jetzigen Form nicht den Anforderungen der EU-DSGVO, die ab dem 25. Mai gültig ist. Folgende Checkliste klärt, was Sie dann zwingend beachten müssen.
von Susanne Broll
 (Bild: Pixabay)
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Bild: Pixabay unter Creative Commons Lizenz by-sa
1. Pflicht-Checkbox
Integrieren Sie in Ihre Anmeldeseite eine Pflicht-Checkbox, die auf Ihre Datenschutzerklärung verlinkt. Diese darf in der Voreinstellung nicht aktiviert sein. Nur, wenn der Interessent sie aktiviert, sollte die Newsletter-Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden können.

Begründung: Artikel 13 der EU-DSGVO fordert, dass betroffene Personen schon bei der Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend informiert werden müssen. Zu den geforderten Informationen zählen unter anderem die Kontaktdaten des Versenders und dessen Datenschutzbeauftragten, der Verarbeitungszweck und deren Rechtsgrundlage

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