EuGH stärkt Verbraucherrechte in Bezug auf DSGVO-Schadensersatz

22.06.2023 - Laut einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht Betroffenen von Datenschutzverstößen auch bei einem geringfügigen Schaden Schadensersatz zu - bisher scheiterte dieser an einer "Erheblichkeitsschwelle".
von Joachim Graf
 (Bild: Edward Lich auf Pixabay)
Bild: Edward Lich auf Pixabay
Der EuGH   hat entschieden, dass beim Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 der DSGVO, welcher Betroffenen von Datenschutzverstößen zusteht, beim Schaden keine Erheblichkeitsschwelle überschritten werden muss, sondern alle eingetretenen Schäden vom Verletzer ersetzt werden müssen. Seit jeher ist anerkannt, dass auch bei geringfügigen Eigentums­verletzungen wie Lackschäden nach einem Autounfall jeder Schaden des Eigentümers und Unfallopfers vollständig ersetzt werden muss.

Das Datenschutzrecht ist hier keine Ausnahme, nur weil die Schäden für Außenstehende nicht immer unmittelbar erkennbar s

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