E-Retailer sollen stärker gegen Fake-Bewertungen vorgehen

von Susanne Broll

08.10.2020 Bewertungen anderer Käufer sind ein zentraler Faktor, wenn Kunden sich für einen Onlinekauf entscheiden. Doch häufig sind sie manipuliert, zeigt eine Untersuchung des Bundeskartellamts. Die Behörde fordert E-Retailer auf, konsequenter gegen Fake-Bewertungen vorzugehen.

 (Bild: Mohamed_Hassan/Pixabay)
Bild: Mohamed_Hassan/Pixabay
Fake-Bewertungen leiten nicht nur Onlinekäufer in die Irre, sondern können auch dem Ruf eines E-Retailers nachhaltig schaden. Bisher setzten Shops daher häufig Wortfilter ein, um Fake-Bewertungen aufzuspüren oder sie identifizieren diese, wenn sie nachträglich gemeldet werden. Das sei zu wenig, betont Andreas Mundt , Präsident des Bundeskartellamtes   . Seine Behörde untersucht seit 2019 gefälschte und manipulierte Nutzerbewertungen beim Onlinekauf. In einem Abschlussbericht zeigt sie nun Hintergründe und Lösungsansätze auf.

"Verkaufs-, Buchungs- und Bewertungsportale oder auch Suchmaschinen müssen in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Fake-Bewertungen durch technische Filter- und Analysemethoden aufzuspüren und zu löschen", betont Mundt. So sollten Shops verstärkt Machine-Learning-Tools einsetzen, um Fake-Bewertungen zu finden und vorab Authentizitätsprüfungen bei den Bewertern durchführen.

Problematisch sei zudem, dass es in vielen Bereichen zu wenige Bewertungen gebe. Portale und Anbieter sollten daher ihre Kunden aktiv zur Abgabe von echten Bewertungen motivieren, beispielsweise durch Anreize wie Gutscheine, Gewinnspiele oder auch kleine Geldbeträge. Auch kostenfreie Produkttests seien sinnvoll, gerade für neue Produkte. Die daraus resultierenden Bewertungen müssten allerdings klar gekennzeichnet sein.

Das Bundeskartellamt führte seine Untersuchung seit 2019 durch und befragte dazu über 60 große Internetportale aus 16 Branchen sowie weitere Marktteilnehmer. Im Juni gab es bereits erste Ergebnisse   bekannt, nun folgte der Abschlussbericht. Die Behörde selbst hat keine Befugniss, Verfahren gegen Unternehmen einzuleiten, bei denen der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße besteht.
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