Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe: Was Versandhändler zahlen müssen

21.11.2024 - Anders als der Name glauben macht, fallen unter die Künstlersozialabgabe nicht nur Künstler. Sondern auch viele Freelancer, die Onlineshops beschäftigen. Für diese muss gezahlt werden.
von Joachim Graf
 (Bild: Stevepb/Pixabay)
Bild: Stevepb/Pixabay
Über die Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Diese tragen wie abhängig Beschäftigte die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe von allen Unternehmen bezahlt, die künstlerische und publizistische Leistungen anbieten.

Die Künstlersozialabgabe ist eine Pflichtabgabe, auf die ein Freiberufler nicht einfach verzichten kann. Selbst wenn künstlerisch oder publizistisch Tätige überhaupt nicht in

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