Zusammenschluß: Bechtle erwirbt Schweizer Acommit AG
09.01.2018 Das IT-Handelsunternehmen Bechtle AG hat mit der Acommit AG, Horgen, einen der führenden Schweizer Dienstleister für Software und IT-Infrastrukturlösungen akquiriert. Dies teilt das Neckarsulmer IT-Systemhaus in einer Presseerklärung mit.
Das 1983 gegründete Unternehmen gilt als anerkannter Spezialist für ERP-Softwarelösungen auf Basis von Microsoft Dynamics/NAV und der Eigenentwicklung DIAS. Acommit beschäftigt 60 Mitarbeitende an den Standorten Horgen, Wallisellen, Lyss und Luzern. Nach Angaben von Bechtle erzielten die Schweizer im zurückliegenden Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 14 Millionen Schweizer Franken.
Gut für Bechtles Präsenz in der Schweiz st, dass der IT-Dienstleister über eine breite Kundenbasis von mehr als 200 mittelständischen Schweizer Unternehmen verfügt. Die bisherigen Eigentümer Martin Küng, Christoph Kleiner, Erich Wieser und Robert Zanzerl bleiben Bechtle zufolge in unveränderter Führungsfunktion auch weiterhin im Unternehmen. Auch der Firmenname bleibt erhalten.
Zu dem Deal Andreas Staudigel, Bereichsvorstand Anwendungslösungen der Bechtle AG: "Wir freuen uns, dass uns ein exzellentes Spezialistenteam in dem zukunftsorientierten Bereich der Microsoft Dynamics-Softwarelösungen verstärkt." Acommit erstellt im Schwerpunkt branchenspezifische ERP-Lösungen, insbesondere für Kunden aus den Branchen Handel/Retail, und konzentriert sich vor allem auf die Digitalisierung der Geschäftsprozesse.
Robert Zanzerl, CEO, Acommit AG, ist überzeugt, dass die Kunden von Acommit künftig von dem noch breiteren IT-Lösungsspektrum, dem Cloud-Portfolio und dem herstellerübergreifenden Infrastrukturangebot der Bechtle Gruppe profitieren werden. "Unsere Kompetenzen fügen sich hervorragend in das Leistungsangebot von Bechtle ein. Mit dem Zusammenschluss stärken wir zugleich unsere eigene Marktposition und können unsere Kunden im Bereich Anwenderlösungen, Software Engineering und IT-Infrastruktur noch umfassender betreuen."
Über den Kaufpreis haben beide Partner Stillschweigen vereinbart.
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