Wenn Ehegatten und Angehörige im Onlineshop arbeiten

04.05.2023 - Ehegatten-Arbeitsverhältnisse oder Beschäftigungen von Verwandten im eigenen Versandhandelsunternehmen können trickreich sein, wenn man nicht aufpasst.
von Joachim Graf
 (Bild: unsplash/ rawpixel)
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Bei Ehegattenarbeitsverhältnissen wird der eine Partner vom anderen in seinem Unternehmen oder im Rahmen seiner selbstständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer engagiert. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Roland Franz & Partner   , warnt dabei, dass Ehegattenarbeitsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie einem sogenannten "Fremdvergleich" standhalten.

Das heißt: das Anstellungsverhältnis muss so ausgestaltet werden, wie es zwischen fremden Dritten üblich ist. Dazu gehören ein Arbeitsvertrag und eine angemessene Lohnzahlung.

Der Lohn sollte per Überweisung zur Ausza

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