Dmexco: NRW-Landesregierung weiß immer noch nicht so genau
29.05.2020 Kann die Dmexco stattfinden? Und wenn ja: Mit welchem Gesundheitskonzept? In dem für die Kölnmesse zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist man noch unschlüssig. Die neue Coronaschutz-Verordnung lässt auch vieles offen.
Die Dmexco setze bei ihren Planungen vor allem auf die Empfehlungen vom Dachverband der deutschen Messeveranstalter (AUMA) und betont, dass man sich logistisch "grundlegend von Sportereignissen, Konzerten und Festen" unterscheide. Die Sicherheit der Besucher stehe "an erster Stelle", was sich im September dann in einem "Katalog an Maßnahmen" niederschlagen würde, der aktuell erst teilweise feststeht und noch ausgebaut werden soll ("Wie die Corona-Dmexco aussehen soll" ):
- Gewährleistung des Sicherheitsabstands zwischen allen Besuchern durch vergrößerte Flächen
- breitere Gänge
- verbesserte Wegeführung
- mehr Platz zwischen den Ständen
- sowie flexible Lösungen beim Einlass
- Sicherstellung der Hygienestandards des RKI
durch Einhaltung der vorgeschriebenen Distanz
- gute Durchlüftung von Eingängen, Hallen und Konferenzräumen
- mehr Möglichkeiten, die Hände zu waschen oder zu desinfizieren
- häufigere Reinigung und Desinfektion von Gemeinschaftseinrichtungen und Kontaktflächen
Allerdings ist man im NRW-Gesundheitsministerium noch zu keiner Entscheidung gekommen, ob das ausreicht: "Ob in den Landesregelungen dann konkrete Vorgaben zu einzelnen Hygienevorgaben gemacht werden oder den Messeveranstaltern die Erstellung individueller Konzepte mit Genehmigungspflicht aufgegeben wird, wird - auch unter Berücksichtigung der eingereichten Vorschläge - aktuell ebenfalls noch geprüft", so das Ministerium .
Kein Erhellung bietet die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW , die ab 30. Mai gelten soll. Sie regelt die Verpflichtung zum Mindestabstand von 1,50 Meter und zum Tragen eines Mundschutzes, dass "Messen, Kongresse, Ausstellungen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen (...) nur auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts (...) zulässig" sind. Die in der Verordnung als verpflichtend erwähnte Anlage Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzstandards" zur CoronaSchutzVO NRW erwähnt Messen nicht ausdrücklich. Erwähnt werden aber Regelung für den Gastrobereich, die für eine klassische Messe eher schwierig sind (Zuweisung von Plätzen für Besucher, Sitzplatzpflicht, Resaervierungszwang, regelmässiger Abstand von 1,5 Meter für alle Personen). Zudem gilt die Verordnung ohnehin nur bis zum 15. Juni.
Auch die Frage der Teilnehmerzahl in Relation zur Veranstaltungsfläche wird vom Land NRW nach der Aussage gegenüber der Redaktion derzeit noch "geprüft". Selbst die Prüfung selbst wird noch geprüft: "Gegenstand der Prüfung ist auch, ob landesweite Vorgaben zu der Relation überhaupt Sinn machen oder das in individuellen Konzepten nur vor Ort sinnvoll festgelegt werden kann." Die Dmexco ficht das nicht an. Sie kommuniziert: "Die Dmexco 2020 wird wie geplant am 23. und 24. September in Köln stattfinden, und wir werden dafür sorgen, dass die Hygiene- und Distanzierungsregeln eingehalten werden", schreiben sie in einer Mail an einen Aussteller, die der Redaktion vorliegt. ('Findet wie geplant statt': Dmexco lädt schon Aussteller ein ). Angesichts der Aussage des Ministeriums ist das zumindest mutig.
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