Unlauterer Wettbewerb

Corona-Angst: Wettbewerbszentrale warnt vor Irreführung

von Frauke Schobelt

27.03.2020 Die Wettbewerbshüter mahnen mehrere Unternehmen ab, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und dabei gegen geltendes Recht verstoßen.

 (Bild: Juraj Varga auf Pixabay)
Bild: Juraj Varga auf Pixabay
Die Wettbewerbszentrale hat ihren Jahresbericht 2019   vorgelegt und geht auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise ein. So verfolge die Behörde Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März "mit besonderem Augenmaß", um die Lage der um ihre Existenz kämpfenden mittelständischen Betriebe nicht noch weiter zu erschweren. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) hatte erst kürzlich beklagt, dass Anwälte und Abmahnvereine dem Handel auch in der Krise mit Abmahnungen zusetzten   , oft wegen "geringfügiger oder vom Händler derzeit nicht beeinflussbaren Details".

Doch auch die Wettbewerbszentrale wird bei schwerwiegenden Rechtsverstößen weiterhin förmliche Abmahnungen erteilen. Die Behörde hat dabei insbesondere Unternehmen im Visier, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung nutzen wollen, um mit unlauteren Mitteln ihren Absatz zu steigern. "Auch und gerade in der Krise ist ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit erforderlich, damit der Markt funktionsfähig bleibt", sagt Dr. Reiner Münker , Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale. Die Wettbewerbshüter weisen auf geltenden Verbote für irreführende Erfolgsversprechen und Werbung mit der Angst der Konsumenten hin. Gerade im Bereich Gesundheit und Lebensmittel gelten zum Schutze der Verbraucher strikte Werberegelungen. Doch daran halten sich nicht alle.

Lutschpastillen gegen Viren

"In den letzten Tagen und Wochen sehen wir leider auch einige Anbieter, die mit Bezug auf die Corona-Krise werben und hierbei klar gegen geltendes Recht verstoßen, sodass die Wettbewerbszentrale einschreiten musste", sagt Münker. Aussagen wie "Corona-Infektion: Wie wir uns mit Vitalpilzen schützen können!", "Lutschpastillen gegen Viren" und von Heilpraktikern angebotene "Bewährte praktische Tipps und Mittel gegen Viren, die auch funktionieren" seien eine bewusste Irreführung der Verbraucher.

So mahnte die Behörde auch ein Unternehmen ab, das in ganzseitigen Zeitungsanzeigen mit dem Bild einer Frau mit Atemschutzmaske für sein Vitamin-C angereichertes Lebensmittel warb, außerdem mit der Aussage "Schützen Sie Ihren Körper. Jetzt!" und dem Hinweis "Vor multi-resistenten Bakterien und internationalen Viren schützt Sie ein optimales Immunsystem - 365 Tage im Jahr". Das plakative Bild der Frau mit Atemmaske suggeriere, dass mit der Einnahme des Produktes eine Infektion mit 'internationalen' Viren, eben auch dem Corona-Virus, verhindert werden könne, so die Wettbewerbshüter. Krankheitsbezogene Aussagen sind in der Werbung für Lebensmittel jedoch verboten. Ihnen dürfen keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben oder der Eindruck dieser Eigenschaften erzeugt werden.

2193 Abmahnungen im vergangenen Jahr

2019 hat die Wettbewerbszentrale knapp 10.000 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten. In 2.193 Fällen gab es förmliche Untersagungsverfahren, die überwiegend mit Unterlassungserklärungen beendet wurden. 500 Streitigkeiten landeten vor Gericht, darunter mehrere Verfahren zur Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen vor dem Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof. Von den 267 erledigten Verfahren habe die Wettbewerbszentrale rund 90 Prozent gewonnen und "so rechtswidrige Praktiken gestoppt". Mehr als die Hälfte der bearbeiteten Fälle betrafen irreführende, intransparente Werbung und fehlende oder fehlerhafte Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten.
alle Optionen Mitglied werden auf neuhandeln
Ihr regelmäßiger Update.

Basis

Die kostenfreie Mitgliedschaft auf neuhandeln.de

Vier Ausgaben des Versandhausberater kostenfrei zum Kennenlernen
  • Kostenfrei
  • Wöchentlicher Newsletter
  • Zugriff auf Beiträge exklusiv nur für Mitglieder
  • Teilnahme an Webinaren und virtuellen Kongressen
  • Kostenloser Eintrag im Dienstleister-Verzeichnis
  • Vier Wochen lang zum Test die Print-Ausgabe des Versandhausberaters frei Haus
-50%
Für ECommerce-Profis.

Premium

Versandhausberater, der Premium-Dienst von neuhandeln.de:

Freitags den Versandhausberater frei Haus
  • Sofort Zugriff auf alle Premium-Inhalte online
  • Wöchentlich neue Exklusiv-Studien und Analysen
  • Zugriff auf das gesamte EMagazin-Archiv
  • Freitags die aktuelle Versandhausberater-Ausgabe als E-Magazin und gedruckt per Post
  • 194,61 Euro pro Quartal (zzgl. MwSt)
    97,31 Euro (zzgl. MwSt)*
-50%
Top-Deal!
Für Dienstleister des Handels.

PremiumPlus

Das Marketingpaket macht Ihr Unternehmen für über 15.000 E-Retailer sichtbar.

  • Alle Leistungen der Premium-Mitgliedschaft
  • Umfassender Eintrag als Dienstleister im Dienstleister-Verzeichnis
  • Bevorzugte Platzierung in Suchergebnissen
  • Alle Platzierungen hervorgehoben mit Firmenlogo
  • Unternehmens-Einblendung unterhalb thematisch relevanter Beiträge
  • Whitepaper veröffentlichen
  • Pressemitteilungen veröffentlichen
  • Gastbeiträge veröffentlichen
  • Referenzkunden pflegen
  • 995 Euro pro Jahr (zzgl. MwSt)
    497,50 Euro (zzgl. MwSt)*

*Der rabattierte Preis gilt für die erste Bezugsperiode. Danach setzt sich die Mitgliedschaft zum regulären Preis fort, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird. Premium: 3 Monate/194,61 Euro, PremiumPlus: Jahr/995,00 Euro, Enterprise: Jahr/1998 Euro, jeweils zzgl. Mwst.

alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: