„Hervorragende Akzeptanz“: Hugendubel-Kundenkarte toppt Erwartungen

In unserem Praxis-Check in der vergangenen Woche konnte die neue Kundenkarte von Hugendubel zwar nicht so recht überzeugen. Der Buchhändler selbst zeigt sich dennoch zufrieden mit seinem Treue-Programm, für das Hugendubel nach eigenen Angaben eine „hervorragende Akzeptanz“ bei seinen Kunden bemerkt. Demnach haben sich bereits über 100.000 Kunden für die neue Kundenkarte entschieden, die erst seit ein paar Wochen in den Filialen als auch dem Online-Shop angeboten wird.

Hugendubel Kundenkarte
Die neue Kundenkarte (Bild: Hugendubel)

Weitere Zahlen verrät Hugendubel dann auf Nachfrage von neuhandeln.de allerdings nicht, so dass sich die Marke von 100.000 Kunden nur schwer einschätzen lässt. Nach eigenen Angaben sei die Zahl der Nutzer bei der neuen Hugendubel-Kundenkarte aber momentan „höher als erwartet“, was den Multichannel-Händler wiederum in seinem Kurs bestätige.

Zufrieden zeigt sich Hugendubel auch mit dem laufenden Geschäftsjahr 2017, wo der Buchhändler nach eigenen Angaben ein deutliches Umsatzwachstum im Online-Handel sowie im Geschäft mit Großkunden verbuchen kann.

Konkrete Zahlen nennt man allerdings auch hier nicht. Das gilt auch zur Umsatzentwicklung im Filialgeschäft, zu der man sich sogar komplett ausschweigt. Hier heißt es nur, dass Hugendubel sukzessive weitere Filialen modernisiert oder neu eröffnet. Basis ist ein neues Filialkonzept, das der Buchhändler seit drei Jahren verfolgt. Das wesentliche Merkmal ist dabei, dass Hugendubel die Flächen verkleinert und vor Ort stärker auf Beratung und ausgewählte Sortimente setzt. „Das kommt bei unseren Kunden sehr gut an“, freut sich Nina Hugendubel, geschäftsführende Gesellschafterin.

Die neue Kundenkarte versüßt Verbrauchern jeden Einkauf mit „Lesepunkten“, für die es Prämien gibt. Diese sind aber wenig attraktiv, was in diesem Fall aber rechtliche Gründe hat. Denn Buchhändler dürfen wegen der Buchpreisbindung auf den Kauf von Büchern nur dann Prämien vergeben, solange die einzelne Prämie maximal zwei Prozent des zuvor eingekauften Buchwertes nicht überschreitet.

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