In den USA, der Heimat von Amazon und eBay, hat der Online-Handel einen enormen Stellenwert. Der Markt boomt nach wie vor – und bietet auch für europäische Online-Händler gute Wachstumschancen. Denn mit mehr als 325 Mio. Einwohnern und einer hohen Kaufkraft gehört das Land zu den Hotspots für wachstumsorientierte Online-Anbieter. So kaufen nach Angaben der Ecommerce Foundation heute 80 Prozent der US-Amerikaner online ein – und geben jährlich rund 2.000 US-Dollar pro Kopf aus.

Die beherrschende Größe im E-Commerce-Markt ist dabei Amazon. Denn die neun größten Mitbewerber zusammen erreichen gerade einmal die Hälfte des Amazon-Umsatzes. Deshalb ist Amazon auch für viele Markteinsteiger aus Europa die erste Adresse. Denn die Anbindung an Amazon ist für viele Händler eine einfache Möglichkeit, um in den USA schnell Fuß zu fassen.
Hier können Online-Händler den Amazon-Marktplatz nutzen, Produkte dort listen und eigenständig verkaufen. Dabei haben sie volle Kontrolle über ihr Produkt-Listing und den Preis.
Außerdem haben Online-Händler die Möglichkeit, den Versand durch Amazon (Fulfillment by Amazon) in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall übernimmt Amazon dann Lagerung, Verpackung und Versand der Ware. Allerdings gehört die Ware zu jeder Zeit dem Händler; sie liegt lediglich bis zum Verkauf und zur Abwicklung in den Lagerhallen von Amazon. Dennoch sind die Unternehmen nicht aus der Pflicht entlassen, ihre Logistik detailliert und vorausschauend zu planen. Denn Amazon betreibt in den USA mehr als 100 Warehouses an den unterschiedlichsten Standorten. Und der Nachschub an Produkten wird nicht zwangsläufig immer in das gleiche Warehouse beordert. Händler haben auf Entscheidungen von Amazon keinen Einfluss. Hat ein Händler seine Logistikkette mit nur einem Anlieferungspunkt in den USA geplant, muss Ware im schlimmsten Fall quer durch die USA transportiert werden. Bei der Nichteinhaltung der Amazon-Vereinbarungen können zudem Compliance-Strafen fällig werden.
Achtung, Sales Tax!
Ein wichtiges Thema für europäische Unternehmen, die Amazon als Verkaufsplattform nutzen, ist auch die Besteuerung des Online-Handels in den USA. Nicht selten nehmen deutsche Anbieter irrtümlich an, dass sie nicht in den Anwendungsbereich der Sales and Use Tax fallen, da zwischen Deutschland und den USA ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die Kompetenz für die Sales and Use Tax liegt in den USA jedoch – im Unterschied etwa zur Umsatzsteuer in Deutschland – bei den Bundesstaaten. So kommt es, dass Händler in verschiedenen Bundesstaaten dann Sales and Use Tax entrichten müssen – selbst wenn sie in den USA nach Bundesrecht nicht einkommens- oder ertragssteuerpflichtig sind.
Bis auf Delaware, Montana, New Hampshire, Oregon und Alaska erheben die US-Bundesstaaten sowie viele Bezirke, Gemeinden und Städte Sales and Use Tax auf den Verkauf beweglicher Sachen, zum Teil auch auf Dienstleistungen oder den Download von Software. Die Besteuerung variiert dabei erheblich. Im Zuge des zunehmenden Online-Handels haben in den vergangenen Jahren viele Bundesstaaten ihre Sales Tax-Regelungen angepasst. Die sogenannten „Amazon Tax Laws“ zielen insbesondere darauf ab, die bisher zum Teil noch unversteuerten Internetverkäufe zu erfassen. Deutsche Unternehmen werden meist als Sales Tax-pflichtig erfasst, sobald sie ein Warenlager bzw. FBA-Services von Amazon nutzen.
Deutsche Online-Händler sollten sich vor der US-Expansion daher intensiv mit den genannten Themen auseinandersetzen. Mehr Hintergründe liefert das Whitepaper „Markteintritt USA – Erfolgsfaktor strategische Logistikplanung“ von Hermes Germany, das Händler hier kostenlos anfordern können.
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