Multichannel-Konzept „unzulässig“: DocMorris schließt Ladengeschäft

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat DocMorris einen Strich durch die Rechnung gemacht. So darf die Versandapotheke in Hüffenhardt (bei Heidelberg) nun nicht mehr Medikamente über ein Ladengeschäft an Verbraucher abgeben, das die Versandapotheke erst in der vergangenen Woche eröffnet hat. Die Begründung der Behörde: DocMorris verwische vor Ort „in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke“.

DocMorris Video-Beratung
Video-Beratung von DocMorris (Bild: Screenshot)

Um diese Begründung zu verstehen, muss man sich zunächst das lokale Verkaufskonzept vergegenwärtigen. Denn verkauft hat DocMorris vor Ort nicht in einer regulären Apotheke, sondern in einem normalen Geschäft. Auch ein Apotheker war nicht vor Ort, sondern nur ein „Welcome Manager“.

Wer sich beraten lassen wollte, musste daher einen Video-Chat nutzen. Diesen bietet DocMorris bereits seit zweieinhalb Jahren im Online-Shop an, wo Verbraucher dann in einem Video-Chat einer Apothekerin oder einer pharmazeutisch-technischen Assistentin ihre Beschwerden schildern und sich passende Medikamente empfehlen lassen können.

In Hüffenhardt befand sich ein PC in einem separaten Raum, wo Kunden über ein Bezahlterminal auch gleich ihre gewünschte Arznei bezahlen konnten. Bei Fragen zur Bedienung sollte der „Welcome Manager“ vor Ort helfen. Nach der Beratung wurde online eine Bestellung ausgelöst, im Idealfall konnten Kunden direkt vor Ort die gewünschten Medikamente gleich über ein Abgabeterminal mitnehmen. Denn angeschlossen an das Geschäft war ein Lager mit über 8.000 Lagerplätzen.

Das Regierungspräsidium begründet sein Verbot nun damit, dass apothekenpflichtige Arzneimittel auch nur über Apotheken verkauft werden dürfen – in Hüffenhardt dagegen die Ware in einem normalen Ladengeschäft abgegeben wurde. Die Behörde lässt auch nicht die Begründung gelten, dass der Verkauf über die Versandhandelserlaubnis von DocMorris gedeckt sei. Prinzipiell könnte man zwar argumentieren, dass die Ware nach der Live-Beratung online bestellt und dann an den Kunden vor Ort geliefert wird. Laut dem Apothekengesetz muss der Versand aber „aus einer öffentlichen Apotheke heraus“ erfolgen – was in Hüffenhardt auch nicht der Fall ist, wenn die Ware aus dem Lager stammt.

Deshalb ist es zum Beispiel rechtlich zulässig, dass Verbraucher bei der deutschen Apotheke zur Rose online bestellen und ihre Medikamente anschließend in einer Filiale der Drogeriemarkt-Kette dm abholen. Schließlich erfolgt hier der Versand der Medikamente aus einer lokalen Apotheke heraus.

Ein klassische Apotheke betreiben kann DocMorris allerdings ohnehin nicht einfach so in Hüffenhardt. Denn hierzulande dürfen Apotheken auch immer nur von Apothekern betrieben werden. In Holland sieht dies anders aus. Dort dürfen auch Kapitalgesellschaften wie DocMorris eine Apotheke betreiben. Daher bleibt DocMorris nur der Versandweg, um in den deutschen Apothekenmarkt zu kommen.

Zwar befand sich in den Räumlichkeiten zuvor tatsächlich einmal eine Apotheke. Weil sich für diese aber kein Nachfolger fand, war die Idee für eine Video-Beratung mit anschließender Medikamenten-Ausgabe durch DocMorris entstanden. Mit dem neuen Multichannel-Konzept sollte daher eine pharmazeutische Versorgungslücke geschlossen werden, die allerdings das Regierungspräsidium gar nicht sieht.

Laut der Behörde sei die Arzneimittelversorgung dadurch gesichert, dass Verbraucher vor Ort eine Rezeptsammelstelle von zwei Apotheken in den Nachbarorten nutzen können. Das Verbot seit daher notwendig, um „die Arzneimittelsicherheit und eine breite Arzneimittelversorgung durch gut ausgestattete Präsenzapotheken“ zu gewährleisten. DocMorris behält sich weitere Schritte vor.

Die Versandapotheke DocMorris hat ihren Sitz in Heerlen (Holland) und gehört zur Schweizer Rose-Gruppe. Im vergangenen Jahr konnte DocMorris einen Umsatz von über 331 Mio. Euro erzielen.

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