Klage eingereicht: DocMorris öffnet seine Automaten-Apotheke wieder

Gegenüber neuhandeln.de hatte DocMorris bereits zu Beginn der Woche angekündigt, dass man sich weitere Schritte vorbehält. Nun ist es offiziell: So hat die Versandapotheke aus den Niederlanden jetzt beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Klage gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe eingereicht, wegen der DocMorris gerade erst in der Stadt Hüffenhardt (bei Heidelberg) eine Automaten-Apotheke schließen musste. Denn DocMorris vertritt weiter die Ansicht, dass die Abgabe von Medikamenten in dem Ladengeschäft durch die eigene Versandhandelserlaubnis abgedeckt sei.

DocMorris Video-Beratung
Video-Beratung (Bild: Screenshot)

Das sieht die Behörde anders. Demnach verwische DocMorris vor Ort „in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke“.

Hintergrund ist, dass die Medikamente in einem normalen Ladengeschäft abgegeben werden und nicht in einer Apotheke. So können sich Verbraucher vor Ort lediglich über einen Video-Chat durch Apotheker von DocMorris beraten lassen, was die Versand-Apotheke bereits seit zweieinhalb Jahren in ihrem Online-Shop anbietet.

Nach einer Live-Beratung über das Internet können Kunden die gewünschten Medikamente über ein Terminal bezahlen und direkt aus einem Automaten entnehmen, da an das Geschäft ein Versandlager angebunden ist. Das ist laut dem Regierungspräsidium unzulässig, weil laut dem Apothekengesetz der Versand von Medikamenten aus einer öffentlichen Apotheke heraus erfolgen muss. Das sei aber nicht der Fall, da DocMorris in Hüffenhardt keine Apotheke betreibt – und die Arznei stattdessen aus dem Lager neben dem Geschäft in den Automaten geht und dem Kunden ausgehändigt wird.

DocMorris wiederum beruft sich darauf, dass die Online-Bestellung ja bei der Versandapotheke in Holland ausgelöst werde – und damit die Abgabe im Automaten in Hüffenhardt aus einer Apotheke heraus erfolge und durch die eigene Versandhandelserlaubnis gedeckt sei. Wenn die Richter dieser Begründung folgen, bekommt DocMorris wohl Recht. Denn es ist ja auch rechtlich zulässig, dass Verbraucher bei der Apotheke zur Rose online bestellen und Medikamente in einer Filiale von dm abholen. Denn hier erfolgt der Versand aus einer Apotheke – wie es das Apothekengesetz fordert.

Die von DocMorris eingereichte Klage bewirkt in jedem Fall, dass zunächst einmal die Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gestattet ist. Denn aufgrund der behördlichen Verfügung dürfen zur Zeit keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel in Hüffenhardt abgegeben werden. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Automaten-Apotheke langfristig betrieben werden darf, entscheidet aber das Verwaltungsgericht.

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